Wichtige Voraussetzungen für eine zukunftsverträgliche Mobilität
Die ÖBB übernehmen als einer der größten Flächenbewirtschafter des Landes auch Verantwortung für Natur und Umweltschutz durch verschiedene Artenschutzprojekte in allen Bundesländern sowie durch vielfältige Kooperationen mit Umwelt-NGOs. Dies umfasst sowohl den Bau der Eisenbahnanlagen, wo im Rahmen UVP-pflichtiger Vorhaben bei negativen Umweltauswirkungen auf Vermeidung, Verminderung, Ausgleich und Ersatz zu achten ist, um ein genehmigungsfähiges Projekt zu erhalten, als auch den Betrieb der Bahnanlagen, wo beispielsweise umweltfreundliche Beleuchtungen und viele andere Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt umgesetzt werden. Wissenschaftliche Erhebungen auf Bahnflächen unterstreichen immer wieder deren enormen Wert für die Erhaltung der biologischen Vielfalt, unabhängig davon, ob es sich um erst kürzlich entstandene Ausgleichsflächen oder bereits seit über hundert Jahren bestehende Bahnflächen handelt.
Natur- und Artenschutz sind in Österreich auf der Ebene der Landesgesetzgebung rechtlich festgelegt. Sämtliche Neu- und Ausbauprojekte werden daher auch im Zuge des Genehmigungsverfahrens im Einklang mit Natur- und Artenschutzrecht geplant und umgesetzt. Dabei kommen zusätzlich auch spezifische, umwelt- und naturschutzbezogene Regelwerke (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, RVS) zum Einsatz. Die Berücksichtigung der jeweiligen Roten Listen der gefährdeten Arten ist damit systematisch gewährleistet.
Die Bahnbegleitflächen fungieren aufgrund ihrer extensiven Bewirtschaftung als Rückzugsraum und Migrationskorridor für seltene Tier- und Pflanzenarten sowie als verbindendes Element zwischen verschiedenen Lebensräumen in Österreich. Das Streckennetz verläuft durch fast alle Kulturlandschaftsräume in Österreich, der niedrigste Punkt liegt in der Gemeinde Purbach am Neusiedler See auf 116 m Seehöhe, der höchste Punkt liegt am Brennerpass auf 1.370 m Seehöhe.
In den letzten Jahren wurden im Umfeld der großen Neu- und Ausbauprojekte hunderte Hektar an naturschutzfachlich wertvollen ökologischen Ausgleichsflächen geschaffen. Diese Flächen haben nachweislich zur signifikanten Verbesserung der biologischen Vielfalt in den jeweiligen Regionen beigetragen und stellen heute wichtige Trittsteinbiotope dar. Doch auch die Bahnbegleitflächen am Bestandnetz stellen wertvolle Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten in der zunehmend intensiver genutzten und verbauten Landschaft dar. Die Bahnbegleitflächen entlang der Trassen ermöglichen eine Landschaftsvernetzung und Wanderungsmöglichkeiten für migrierende Tierarten. Durch Querungshilfen wird Tierarten mit großen Lebensraumansprüchen der gefahrlose Wechsel über die Bahntrassen ermöglicht. Zusätzlich wurde ein Forschungsprojekt gestartet, bei dem Wildwarngeräte für den Einsatz an Bahngleisen getestet werden sollen, um damit in Zukunft Wildtierkollisionen an neuralgischen Punkten weitgehend vermeiden zu können. Vogelanprall an Glasflächen wird durch Linienkennzeichnung vermieden. Zum Schutz von Großvögeln vor Stromschlägen werden in Abstimmung mit der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich Kunststoff-Schutzkappen auf den Mastspitzen angebracht.
Häufig werden von Naturschutzorganisationen Maßnahmen auf Bahngrundflächen vorgeschlagen, um seltene und geschützte Arten zu fördern, die dort noch Rückzugsflächen vorfinden. Die Verbotstatbestände des Naturschutzrechtes machen es aber in vielen Fällen unmöglich diese Maßnahmen zu realisieren, da zukünftige betriebliche oder bauliche Eingriffe dann erschwert sein könnten. Wir stehen also vor dem Dilemma, dass das Damoklesschwert drohender Auflagen aus der Naturschutzgesetzgebung solche sinnvollen Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung letztlich verhindert. Konzepte, wie Naturschutz auf Zeit oder Ökokonten, die der Buchhaltung von naturschutzfachlichen Maßnahmen dienen, wären in Österreich dringend gefragt.